Ausgabe Oktober 2023
AUSZUG AUS DEM INHALT:
IM FOKUS
Künstliche Intelligenz und Betriebsratsarbeit
Das Thema Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der alltäglichen Arbeit und im Betrieb wird nicht nur in den Bereichen Wirtschaft und Forschung immer lauter, sondern auch zunehmend ein Thema für kleine und mittlere Unternehmen und den Betriebsrat.
BERICHT AUS DER PRAXIS
Von Daten-Paywalls zu PIMS: Was kommt auf uns zu?
Das „Bezahlen mit Daten“ ist in aller Munde. Kritiker befürchten eine Kommerzialisierung personenbezogener Daten und den Ausverkauf der Persönlichkeitsrechte. Pragmatiker dagegen befürworten den offeneren Umgang mit einem schon seit vielen Jahren faktisch gelebten System: Unzählige (Online-)Angebote sind ohne Geldzahlung verfügbar, weil sich die Anbieter mithilfe der durch die Nutzung generierten Daten refinanzieren.
RECHTSPRECHUNG AKTUELL
Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch in der neueren Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO soll dazu dienen, betroffene Personen überhaupt erst in die Lage zu versetzen, sich einen konkreten Überblick über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei einem Unternehmen zu verschaffen und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dies gilt selbstredend auch im Arbeitsverhältnis.
Das Thema künstliche Intelligenz in der alltäglichen Arbeit und im Betrieb wird auch für den Betriebsrat zunehmend interessanter. Mit KI lassen sich Arbeitsprozesse im Unternehmen optimieren und z. T. auch automatisieren. Dennoch gibt es weitreichende Gefahren beim Einsatz von KI für die Beschäftigten – gerade wenn personenbezogene Daten im Spiel sind. Inwiefern der Betriebsrat beim Einsatz von KI im Unternehmen Mitspracherecht hat und wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann, erläutert Ihnen Maria Dimartino.
Mittlerweile gibt es unzählige Angebote, die ohne Geldzahlung den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Das Zahlungsmittel in diesen Fällen sind oftmals die Daten der Kunden. Dr. Kristina Schreiber zeigt Ihnen, wie Daten-Paywalls funktionieren, wie diese datenschutzrechtlich einzuordnen sind und welche alternativen Pläne es dafür gibt.
Der Auskunftsanspruch dient dazu, sich einen konkreten Überblick über die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten bei einem Unternehmen zu verschaffen und zu überprüfen. Nachdem Christina Diegel und Dr. Christian Velten Ihnen die aktuellsten EuGH-Urteile zu den datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen in der Juli/August-Ausgabe vorgestellt haben, geht es in dieser Ausgabe um die arbeitsrechtlichen Aspekte und Urteile.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.
Ihre Anna Mayr
Redaktion Datenschutz für Praktiker