Ausgabe November 2025
AUSZUG AUS DEM INHALT:
IM FOKUS
Penetrationstests – für wen sie wann sinnvoll sind
Penetrationstests sind mit der allgegenwärtigen Bedrohung durch Cyberangriffe ein wichtiges Instrument, um die Verwundbarkeit des eigenen Unternehmens einschätzen und passende Maßnahmen umsetzen zu können. Indes sind Penetrationstests nicht gleichermaßen für jedes Unternehmen uneingeschränkt zu empfehlen. Für welche Unternehmen ist ein Pentest wann sinnvoll?
BERICHT AUS DER PRAXIS
KI als Gamechanger im Arbeitsschutz?
Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) verändert nicht nur die Arbeitswelt und stellt damit neue Anforderungen an den Arbeitsschutz, sondern gleichzeitig können Betriebe und Arbeitsschutzinstitutionen KI nutzen, um Arbeitsschutz wirksamer zu gestalten und effizienter zu überwachen.
RECHTSPRECHUNG AKTUELL
Schadensersatz im Datenschutzrecht: Praxisfälle und richterliche Entscheidungen
Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO bleibt für die Praxis herausfordernd. Sowohl die Zuständigkeit der Gerichte als auch die Frage, in welcher Höhe immaterielle Schäden zu ersetzen sind, sind noch nicht abschließend geklärt. Aktuelle Entscheidungen von BGH, EuGH und Instanzgerichten deuten jedoch auf eine fortschreitende Konsolidierung der Rechtsprechung und eine spürbar breitere Bemessungsspanne hin.
Ein Penetrationstest identifiziert Sicherheitslücken, die Angreifer ausnutzen könnten, um sensible Daten zu stehlen. Die gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen gezielte Gegenmaßnahmen und verringern so das Risiko eines Angriffs. Für ein aussagekräftiges Ergebnis sind gute Vorbereitung und die Wahl eines qualifizierten Anbieters entscheidend. Dr. Benedikt Westermann erklärt, für wen Pentests sinnvoll sind und was dabei beachtet werden muss.
Künstliche Intelligenz kann dabei unterstützen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verringern und die Produktivität durch sicherere Abläufe zu steigern. Zugleich stellen sich neue rechtliche und ethische Fragen. Welche Compliance-Anforderungen hierbei deutlich steigen, zeigt Ihnen Maria Dimartino.
Der immaterielle Schadensersatz im Datenschutzrecht ist inzwischen mehr als ein bloßes Symbol oder ein Vehikel für überzogene Ansprüche. Die aktuelle Rechtsprechung hat ihn zu einem praxisnahen Instrument gemacht, wie Ihnen Karina Filusch und Frank Fünfstück erläutern.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.
Ihre Anna Mayr
Redaktion Infodienst K.I.D.