Ausgabe März 2026

AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM FOKUS
Die Wahrung von Betroffenenrechten bei der KI-Nutzung
In der Theorie ist die Geschichte schnell erzählt: bei der Nutzung von KI-Systemen müssen die Rechte der Betroffenen im Datenschutz genauso gewahrt werden, wie bei jeder anderen Datenverarbeitung. Die Tücken lauern in der Praxis.

GRUNDLAGEN
Kennzahlen in der IT-Sicherheit – Grundlagen, Praxis, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven
Wie Kennzahlen Transparenz schaffen, Risiken steuern und gleichzeitig die Sicherheitsstrategie zukunftsfähig machen. In der digitalen Wirtschaft sind Cyberangriffe und Datenlecks mittlerweile alltäglich. IT-Sicherheit ist mittlerweile nicht mehr nur ein Thema für die Technik, sondern stellt einen wichtigen Managementfaktor dar.

BERICHT AUS DER PRAXIS
Risikomanagement für künstliche Intelligenz (Teil 2)
In Teil 1 des Artikels wurden Arten von KI und Rollen i. S. d. KI-Verordnung betrachtet. Die KI-Verordnung beschreibt insbesondere für Hochrisiko-KI-Systeme umfangreiche, umzusetzende Maßnahmen.

KI-Systeme haben in kürzester Zeit die digitale Welt revolutioniert. Es gibt eine Vielzahl von Systemen und Anwendungsfällen, bei denen die Rechte der Betroffenen im Datenschutz gewahrt werden müssen. Andreas Sutter erklärt Ihnen, warum die Tücken meistens in der Praxis liegen und wie sich das ohne böse Überraschungen umsetzen lässt.

Werden KPIs sinnvoll eingesetzt und im passenden Kontext betrachtet, tragen sie dazu bei, Informationssicherheit transparent, vergleichbar und prüfbar zu machen. Wie das genau gelingt, zeigt Ihnen Christian Herbst.

Angesichts der zunehmenden Verbreitung von GenAI-Systemen sollten Unternehmen prüfen, inwieweit Maßnahmen für Hochrisiko-KI-Systeme auch auf diese Modelle und ihre Anwendungsfälle übertragen werden können. Wie das funktioniert, erläutern Ihnen Christian Maull und Prof. Dr. Maximilian Wolf.

Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.

Ihre Anna Mayr
Redaktion Infodienst K.I.D.