Ausgabe Oktober 2018

AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM FOKUS
Auftragsverarbeitung nach DSGVO in der Praxis – Teil II: Anwendungsbeispiele
Im Licht der DSGVO stellen sich beim Thema Auftragsverarbeitung (AV) gerade aus deutscher Perspektive inhaltliche Fragen zur praktischen Anwendung des Art. 28 DSGVO.

BERICHTE AUS DER PRAXIS
Abmahnungen
Grundsätzlich ist die Abmahnung ein gutes und durchaus sinnvolles Mittel, um beispielsweise eine Streitigkeit aus dem Wettbewerbsrecht rasch und relativ kostengünstig zu klären. Ihre Befugnis leiten Abmahnungen z. B. aus dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) ab.

Mitarbeiter als Risikofaktor für Datenpannen
Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), konkret Art. 33+34, ist sie in aller Munde – die Meldepflicht für Datenpannen für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen.

RECHTSPRECHUNG AKTUELL
Videoüberwachung im Betrieb: Was ist erlaubt?
Von vielen Stellen im öffentlichen Raum sind sie nicht mehr wegzudenken und auch immer mehr Betriebe, vom Großkonzern bis zum KMU, nutzen sie: Videokameras.

Liebe Leserinnen und Leser,

wenn ein Mitarbeiter versehentlich eine Sendung an einen falschen Adressaten schickt, einen USB-Stick mit personenbezogenen Daten verliert oder Dritten einen unberechtigten Zugriff auf personenbezogene Daten verschafft, muss dieser Verursacher die Datenpanne offen und ehrlich intern melden. Nur so können Sie die anschließende Risikobewertung für die externe Meldepflicht bei Datenpannen vornehmen und eventuell drohende Bußgelder abwenden.

Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe kompakt und verständlich, wie Sie präventiv den Risikofaktor Mitarbeiter bei möglichen Datenpannen eindämmen können, bei welchen Anwendungsfällen ein Auftragsverarbeitungsvertrag notwendig ist und inwieweit Aufnahmen von Videoüberwachungskameras im Betrieb gespeichert werden dürfen.

Das Datenschutzrecht ist in Bewegung, dennoch ist es bis zu klaren Beschlüssen oftmals ein langer Weg, auf welchem viel Geduld bewiesen werden muss. Mit unserem Infodienst Datenschutz für Praktiker bleiben Sie stets auf dem Laufenden und wissen über die aktuellen Entwicklungen Bescheid.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre und neue Erkenntnisse für Ihre Datenschutzorganisation.

Ihre Monica Hochbauer
Redaktion Datenschutz für Praktiker