Ausgabe Juni 2019

AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM FOKUS
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
In Deutschland blickt man auf eine lange Historie im Bereich Datenschutz zurück. Im Bundesdatenschutzgesetz schrieb man dem Datenschutzbeauftragten (DSB) bereits viele Aufgaben zu (§§ 4f und 4g BDSG a. F.). Diese Institution hat nun die DSGVO übernommen, allerdings nicht unverändert. Die neuen Funktionen des DSB führen zu einem überraschenden Perspektivwechsel. Die Arbeit als DSB ist kein Job wie jeder andere. So viel sei schon mal verraten.

CHECKLISTE
für die Arbeit des/der Datenschutzbeauftragten

RECHTSPRECHUNG AKTUELL
BGH setzt Verfahren zu Facebooks „App-Zentrum“ für Online-Spiele aus – erst muss der EuGH Vorlagefragen klären
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) hat die Facebook Ireland Limited wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht in dem sozialen Netzwerk Facebook auf Unterlassung dieser Verstöße verklagt.

BERICHT AUS DER PRAXIS
Beschäftigtendatenschutz im Intranet/Internet
Ein wichtiger Baustein des Beschäftigtendatenschutzes ist die regelmäßige Sensibilisierung von Beschäftigen im Umgang mit personenbezogenen Daten, da der Mensch beim Datenschutz eine der häufigsten Fehlerquellen ist. Dieser Artikel soll typische Konstellationen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes im Zusammenhang mit Intranet und Internet sowie E-Mail-Nutzung aufzeigen.

Liebe Leserinnen und Leser,

Anfang Mai 2019 stellte Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), seinen Tätigkeitsbericht vor. Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2017 und 2018, beschäftigt sich somit auch mit der Umsetzung der DSGVO und zieht ein erstes Resümee.

Zur Umsetzung der DSGVO im Alltag wird eine große Verunsicherung beschrieben, die u. a. durch Fehlinformationen oder Verweise auf neue Regelungen der DSGVO, die es jedoch unter dem alten Recht schon seit Jahren gab, entstanden ist.

Kelber äußert sich außerdem zur anstehenden Evaluierung der DSGVO. Diese sollte dem BfDI zufolge eine Stärkung der Bürgerrechte bei Scoring und Profiling beinhalten. Gleichzeitig würden aber auch Informations- und Dokumentationspflichten hinterfragt, die bei Bürgern, Vereinen und kleine Unternehmen für eine übermäßige Belastung sorgen, ohne dass sie datenschutzrechtlich mit einem großen Mehrwert verbunden sind.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre unserer Juni-Ausgabe und neue Erkenntnisse für Ihre Datenschutzorganisation.

Ihre Monica Hochbauer
Redaktion Datenschutz für Praktiker