Ausgabe Januar 2024
AUSZUG AUS DEM INHALT:
IM FOKUS
Datenschutz bei Auszubildenden
Im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen trifft Ausbildende sowie Ausbilder eine gesteigerte Fürsorgepflicht. Diese beinhaltet auch die Verpflichtung, das Persönlichkeitsrecht Auszubildender zu schützen.
GRUNDLAGEN
Bußgeld-Leitlinien des EDSA
Im Mai 2023 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die Leitlinien für die „Berechnung von Geldbußen“ veröffentlicht.1 Die Leitlinien ergänzen das bereits im Oktober 2017 durch die Artikel-29-Datenschutzgruppe veröffentlichte Arbeitspapier (Working Paper [WP]) 253, die „Leitlinien für die Anwendung und Festsetzung von Geldbußen im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679“.
BERICHT AUS DER PRAXIS
Versicherungsaufsichtsrechtliche Anforderungen an die IT
Die Bedeutung der Versicherungswirtschaft für die Volkswirtschaft und den Einzelnen ist enorm, und die von Versicherern verwalteten Vermögensmassen sind gewaltig. Aus diesem Grund werden Versicherer intensiv beaufsichtigt. In Deutschland ist dafür die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zuständig.
Im Ausbildungsverhältnis hat das Persönlichkeitsrecht, welches durch Art. 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützt ist, verschiedene Ausprägungen. Ausbilder sollten hier im Blick behalten, dass Jugendliche einen weitergehenden Persönlichkeitsschutz genießen als Erwachsene. Dr. Carmen Silvia Hergenröder zeigt Ihnen, auf welche Aspekte Sie bei den Personalakten, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen und der Nutzung von Mitarbeiterfotos bei Auszubildenden achten müssen.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat im Mai 2023 die Leitlinien für die Berechnung von Bußgeldern veröffentlicht. Dabei verstehen sich diese Leitlinien als Ausgangspunkt für die gemeinsame Orientierung der Datenschutzaufsichtsbehörden. Auf deren Grundlage kann die Berechnung von Bußgeldern im Einzelfall erfolgen. Unser Datenschutz-Experte Markus Zechel führt Sie durch diese Leitlinien.
Für die Volkswirtschaft und den Einzelnen ist die Bedeutung der Versicherungswirtschaft enorm – auch die verwalteten Vermögensmassen der Versicherer sind gewaltig. Die BaFin ist in Deutschland für die Aufsicht der Versicherer zuständig. Die regulatorischen Anforderungen an Versicherer umfasst seit einigen Jahren auch den Bereich IT. Inwieweit sich diese Rahmenbedingungen zukünftig verschärfen, beschreibt Ihnen Andreas Sutter.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.
Ihre Anna Mayr
Redaktion Datenschutz für Praktiker