Ausgabe Juli/August 2018

AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM FOKUS
Auswirkungen aktueller Entwicklungen auf Datenschutzstrategien
Die Welt dreht sich auch seit dem 25.05.2018 weiter und ist noch nicht untergegangen. Dennoch ist sie für Unternehmer, Behörden und Verbraucher eine andere als vorher. Die Aufregung in den Unternehmen und die mediale Beachtung war vor dem Stichtag erheblich und scheint jetzt langsam abzuebben. Geblieben ist eine teilweise erhöhte Datenschutzsensibilität bei den Verantwortlichen, gepaart mit einer meist noch unzureichenden Umsetzung und dem Wunsch nach Klarstellung, der aber – wie zu zeigen sein wird – systembedingt auch in Zukunft unerfüllt bleiben wird.

RECHTSPRECHUNG AKTUELL
Facebook-Fanpages – welche Folgen das EuGHUrteil für Betreiber von Fanpages hat
Am 05.06.2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zu der Frage, wer datenschutzrechtlich für Facebook-Fanpages verantwortlich ist, erlassen.1 Danach sind auch die Betreiber von Facebook-Fanpages – und nicht nur Facebook allein – für den Schutz von Nutzerdaten verantwortlich. Das Urteil hat erhebliche Bedeutung für Betreiber von Facebook-Fanpages. Darüber hinaus dürfte es auch Nutzer betreffen, die in vergleichbarer Weise andere Onlinedienste einsetzen, z. B. andere soziale Netzwerke oder Tracking-Tools.

Datenschutz contra Medienfreiheit?
Die DSGVO ist nun in Kraft, und so langsam beginnen die Gerichte auszuloten, wie die DSGVO im Detail anzuwenden ist und wie sie sich zu anderen nationalen Gesetzen verhält.

GESETZESMONITOR
ePrivacy-Verordnung – Wann kommt was?
Am 12. Juni 2018 hat die Ratspräsidentschaft einen aktuellen Entwurf der ePrivacy-Verordnung veröffentlicht. Dieser gibt bereits erste Hinweise, wie die Zukunft des Marketings aussehen kann.

Liebe Leserinnen und Leser,

Unternehmen und Organisationen haben die Herausforderung des neuen Datenschutzrechts angenommen, Prozesse optimiert bzw. neu etabliert, Verträge erneut geschlossen und Formulierungen auf Websites oder in Anschreiben angepasst.

Doch wer jetzt denkt, alles ist geschafft und man könne sich zurücklehnen, der täuscht sich. Denn nach der ersten Umsetzungsphase geht es unentwegt weiter: Wurden die Regelungen richtig umgesetzt? Welche weiteren Regelungen kommen womöglich neu hinzu? Hier ist das Gebot der Stunde am Ball bleiben und die notwendigen Änderungen an Prozessen zügig umsetzen.

Durch Gerichte, Positionspapiere der Datenschutzkonferenz und weitere Gesetzgebungsverfahren wird in Zukunft mehr Gewissheit in die Umsetzung des Datenschutzrechts gebracht werden. Erste Entscheidungen sind bereits gefallen. Diese haben wir für Sie in der Erstausgabe unseres Infodienstes zusammengetragen.

Klar ist, dass sich vieles in Bezug auf die praktische Umsetzung der rechtlichen Vorgaben erst noch zeigen wird. Bleiben Sie deshalb im Datenschutzrecht auf dem Laufenden.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre und neue Erkenntnisse für Ihre Datenschutzorganisation.

Ihre Monica Hochbauer
Redaktion Datenschutz für Praktiker