Ausgabe September 2023

AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM FOKUS
Ist das EU-US Data Privacy Framework der neue „Heilsbringer“?
Nach „Safe Harbor“ und „Privacy Shield“ kommt nun das „EU-US Data Privacy Framework“. Mit diesem neuen Angemessenheitsbeschluss sollen Datentransfers von der EU in die USA nun wieder rechtssicher möglich sein. Aber sind tatsächlich aller guten Dinge 3?

BERICHT AUS DER PRAXIS
Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt: Rechtliche Implikationen beim Einsatz von intelligenten Chatbots
Ob als Alternative zu herkömmlichen Suchmaschinen wie Google, als Mittel zum Brainstorming oder als Unterstützung bei der Analyse von großen Datensätzen – intelligente Chatbots wie ChatGPT (Chat Generative Pre-Trained Transformer) haben längst Einzug in die Arbeitswelt vieler Unternehmen gefunden. Bei der Nutzung von Chatbots ergeben sich allerdings verschiedene, vor allem arbeits-, datenschutz- und urheberrechtliche Implikationen, die es zu beachten gilt.

RECHTSPRECHUNG AKTUELL
Ist Datenschutz gleich Täterschutz?
Die Frage mit der sich das Bundesarbeitsgericht hier wieder zu beschäftigten hatte war: Darf man Arbeitnehmende mit einer Videokamera überwachen und später diese Aufzeichnungen in einem Kündigungsschutzprozess verwerten?

AKTUELLES
Tägliche Strafe für Meta in Norwegen

Nach „Safe Harbor“ und „Privacy Shield“ kommt nun das „EU-US Data Privacy Framework“. Mit diesem neuen Angemessenheitsbeschluss sollen Datentransfers von der EU in die USA nun wieder rechtssicher möglich sein. Aber sind tatsächlich aller guten Dinge 3? Unter Datenschutzexperte Dominik Piroth beantwortet Ihnen diese Frage, worauf Sie achten müssen und was mit Vorsicht zu genießen ist.

Intelligente Chatbots wie z. B. ChatGPT haben längst Einzug in die Arbeitswelt vieler Unternehmen gefunden – ob als Alternative zu herkömmlichen Suchmaschinen, als Mittel zum Brainstorming oder als Unterstützung bei der Analyse von großen Datensätzen. Jedoch ergeben sich bei der Nutzung von Chatbots verschiedene arbeits-, datenschutz- und urheberrechtliche Implikationen, die Sie zu beachten haben. Welche genau das sind, zeigen Ihnen Dr. Viktor Stepien und Anna-Lena Zickhardt.

Im Juni dieses Jahres hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage beschäftigt, ob Arbeitnehmende mit einer Videokamera überwacht werden dürfen und diese Aufzeichnung später in einem Kündigungsschutzprozess verwertet werden darf. Maria Dimartino hat Ihnen diesen Fall zusammengefasst und bewertet.

Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.

Ihre Anna Mayr
Redaktion Datenschutz für Praktiker