Ausgabe Juli/August 2023
AUSZUG AUS DEM INHALT:
IM FOKUS
Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie entschieden – Hinweisgeberschutz ist (endlich) da
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und Rates vom 23.10.2019 zum„Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“,1 die sog. Whistleblower-Richtlinie, ist am 16.12.2019 in Kraft getreten.
RECHTSPRECHUNG AKTUELL
Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch in der neueren Rechtsprechung des EuGH
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO soll dazu dienen, betroffene Personen überhaupt erst in die Lage zu versetzen, sich einen konkreten Überblick über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei einem Unternehmen zu verschaffen und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Damit ist er Grundlage für die Wahrnehmung weiterer Betroffenenrechte und hat folglich eine hohe praktische Bedeutung. Diese spiegelt sich in einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen, die mittlerweile zu Art. 15 DSGVO ergangen sind, wider.
BERICHT AUS DER PRAXIS
Datenschutz in der Leitstelle
In Leitstellen fallen zahlreiche Daten an. Vor allem Integrierte Leitstellen müssen dabei
verschiedene gesetzliche Vorgaben beachten. Das macht die Beurteilung der richtigen
Rechtsgrundlage für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung schwierig.
AKTUELLES
Neue chinesische Standardklauseln für internationale Datentransfers
Nach mehreren Anläufen ist das Hinweisgeberschutzgesetz nun endlich verabschiedet und größtenteils am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen dann interne Hinweisgebersysteme einrichten. Für Unternehmen ab 50 Beschäftigten gilt eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres. Welche Aufgaben eine interne Meldestelle erfüllen muss und welche datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen, zeigt Ihnen unsere Datenschutz-Expertin Regina Mühlich.
Mit dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollen betroffene Personen sich einen Überblick über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei einem Unternehmen verschaffen und deren Rechtmäßigkeit überprüfen können. In der Vergangenheit gab es vermehrt Auskunftsansprüche auch in arbeitsgerichtlichen Prozessen. Welche Urteile der EuGH dieses Jahr bereits zu Art. 15 DSGVO entschieden hat, erläutern Ihnen Christina Diegel und Dr. Christian Velten.
In Leitstellen fallen zahlreiche Daten an. Informationen werden entgegengenommen, analysiert, beurteilt, archiviert und an Dritte weitergegeben. Da es sich hierbei häufig um personenbezogene Daten handelt, müssen besondere Anforderungen an den Datenschutz eingehalten werden. Welche genau das sind, erklärt Ihnen Dr. Andreas Staufer.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.
Ihre Anna Mayr
Redaktion Datenschutz für Praktiker