Ausgabe Februar 2023

AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM FOKUS
Ein Stück mit vielen Akten: Die Vorratsdatenspeicherung und der Europäische Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof hat am 20.09.2022 in einer Pressemitteilung seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung dem Recht der Europäischen Union entgegensteht. Dem Verfahren geht eine lange Geschichte voraus, die bereits 2006 begonnen hat.

GRUNDLAGEN
Die Personalakte und der Datenschutz
Unter einer Personalakte wird eine gespeicherte Sammlung von Unterlagen verstanden, die durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer geführt wird, und Angaben zur Person und zum Arbeitsverhältnis im Betrieb enthält.

BERICHT AUS DER PRAXIS
KRITIS und das IT-Sicherheitsgesetz: Neue Herausforderungen und mehr Sicherheit?
Nach dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 kommt jetzt NIS-2, die Richtlinie (EU) 2022/2555, die Ende Dezember im Amtsblatt verkündet wurde und von den Mitgliedstaaten jetzt umzusetzen ist.

Der Europäische Gerichtshof hat am 20.09.2022 in einer Pressemitteilung seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung dem Recht der Europäischen Union entgegensteht. Dem Verfahren geht eine lange Geschichte voraus, die bereits 2006 begonnen hat – Markus Zechel erläutert Ihnen dieses Stück mit vielen Akten.

Auch wenn weder die Form noch der Inhalt von Personalakten in Deutschland gesetzlich geregelt ist, so gibt es doch einige Vorgaben für die Aufbewahrung hinsichtlich des Datenschutzes. Welche Aspekte Sie hier besonders beachten müssen, zeigt Ihnen unser Datenschutz-Experte Dominik Piroth.

Nach dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 kommt jetzt NIS-2, die Richtlinie (EU) 2022/2555, die Ende Dezember im Amtsblatt verkündet wurde und von den Mitgliedstaaten jetzt umzusetzen ist. Mit dieser Richtlinie rückt auch die Cybersicherheit zunehmend als wesentlicher Wirtschafts- und Schutzfaktor in den Fokus des EU- und nationalen Gesetzgebers, wie Ihnen Dr. Kristina Schreiber in dieser Ausgabe näher bringen wird.

Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.

Ihre Anna Mayr
Redaktion Datenschutz für Praktiker