Ausgabe Juni 2024
AUSZUG AUS DEM INHALT:
IM FOKUS
Wer haftet für Künstliche Intelligenz?
Künstliche Intelligenz (KI) ist längst in der Arbeitswelt und im Alltag der Menschen angekommen: Ob bei der Personalauswahl, in der Produktion, im Kundenservice – immer mehr Produkte und Anwendungen drängen auf den Markt, die auf der Grundlage von KI neue Möglichkeiten versprechen. Doch wer haftet, wenn dabei etwas schief geht?
GRUNDLAGEN
Recht auf Löschung vs. Back-ups
Das Recht auf Löschung oder auch „Recht auf Vergessenwerden“ wird in der DSGVO in Art. 17 formuliert. Danach hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass seine personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden.
BERICHT AUS DER PRAXIS
Datenschutzvorfall beim Auftragsverarbeiter
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Verantwortlichen ist es erforderlich, dass der Verantwortliche nur mit Auftragsverarbeitern zusammenarbeitet, die ausreichende Garantien bieten. Diese Garantien sollen sicherstellen, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen werden und die Rechte der betroffenen Personen gewahrt bleiben. Auch wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten an einen Dienstleister „ausgelagert“ wird, bleibt der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts.
AKTUELLES
Orientierungshilfe zu KI und Datenschutz
Künstliche Intelligenz ist längst in der Arbeitswelt und im Alltag angekommen und es gibt bereits eine Vielzahl an KI-gesteuerten Produkten und Anwendungen auf dem Markt. Doch wer haftet für Fehler, falsche Informationen und Diskriminierungen durch die KI? Julia Hohage hat Antworten auf diese Frage und gibt Ihnen hilfreiche Tipps, wie solche Schäden beim Einsatz von KI vermieden werden können.
Ein Datenschutzvorfall bei einem Auftragsverarbeiter kann nicht nur diesen, sondern auch den Auftragsgeber in Bedrängnis bringen. Welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden sollten und welche Folgen eine Missachtung der Meldepflicht mit sich bringt, erläutert Ihnen unsere Datenschutz-Expertin Regina Mühlich.
Betroffene Personen haben das Recht von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. In der Praxis stellt dieser Löschanspruch den Verantwortlichen häufig vor Herausforderungen. Markus Zechel zeigt Ihnen, wie Sie mit der Herausforderung „Löschpflicht vs. Back-up“ am besten umgehen können.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.
Ihre Anna Mayr
Redaktion Datenschutz für Praktiker