Ausgabe September 2021
AUSZUG AUS DEM INHALT:
GRUNDLAGEN
Einwilligungen
Im Datenschutzrecht gilt der Grundsatz, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, soweit und solange sie nicht durch eine entsprechende gesetzliche Bestimmung erlaubt wird – das Datenschutzgesetz ist folglich, wie seit jeher, ein Verbotsgesetz mit Erlaubnistatbestand („Verbotsprinzip“). Dies wird im Wortlaut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wonach die Verarbeitung nur rechtmäßig ist, wenn sie auf mindestens einen der dort genannten Rechtsgründe gestützt ist, eindeutig zum Ausdruck gebracht.
BERICHT AUS DER PRAXIS
Die neuen EU-Standardvertragsklauseln Teil 2: Änderungen und Hinweise zur Umstellung der aktuellen Verträge
Wie bereits in der Ausgabe Juli/August 2021 thematisiert, hat die EU-Kommission am 04.06.2021 die neuen Standardvertragsklauseln (SCC) veröffentlicht. Während es im ersten Teil dieser kleinen Artikelserie um die grundlegende Einordnung der EU-Standardvertragsklauseln als taugliches Instrument für einen Datentransfer in Drittstaaten ging, befasst sich Teil 2 nun mit den wichtigsten inhaltlichen Änderungen an den Klauseln und gibt Praxishinweise für die Umstellung der aktuellen Verträge.
GESETZESMONITOR
Betriebsrat und Datenschutz: Datenschutzrechtliche Auswirkungen des neuen § 79a BetrVG
Das „Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)“ ist am 18.06.2021 in Kraft getreten. Dies führte zur Anpassung einiger Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – mit Auswirkungen auch auf den Datenschutz in Unternehmen.
Liebe Leserinnen und Leser,
manchmal schadet es nicht, sich Grundlagen immer wieder ins Bewusstsein zu rufen. Denn wenn die Basics nicht sitzen, können daraus schnell – vermeidbare – Probleme entstehen. Warum die Basics bzgl. der Einwilligungen für die Datenverarbeitung so wichtig sind, zeigt Ihnen unsere Expertin Regina Mühlich.
Als Fortsetzung zu unserer letzten Ausgabe, in denen Ihnen Jan Peter Schiller bereits die neuen Standardvertragsklauseln nähergebracht hat, folgt nun Teil 2: Unser Experte zeigt Ihnen praxisnah auf, worauf Sie bei Ihren Verträgen genau achten sollten.
Das am 18.06.2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz wirkt sich auch auf den Datenschutz in Unternehmen aus. Was der neue § 79a BetrVG genau bedeutet, erfahren Sie im Beitrag von Maria Dimartino.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.
Ihre Gabriele Götz
Redaktion Datenschutz für Praktiker