Ausgabe Dezember 2025/Januar 2026
AUSZUG AUS DEM INHALT:
IM FOKUS
Datenschutz im Betrieblichen Eingliederungsmanagement – Verantwortung, Vertrauen, Vertraulichkeit
Das BEM ist längst mehr als nur ein sozialrechtliches Pflichtprogramm. Es steht für einen modernen, verantwortungsvollen Umgang mit der Gesundheit der Beschäftigten und bildet zugleich eine der sensibelsten Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Datenschutz.
GRUNDLAGEN
Transparenz- und Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO – was Arbeitgeber beim Einsatz von KI-Systemen kennzeichnen müssen
Die KI-Verordnung („KI-VO“ oder auch engl. „AI Act“) ist seit dem 01.08.2024 in Kraft. Grundsätzlich findet die KI-VO ab dem 02.08.2026 vollumfänglich Anwendung (vgl. Art. 113 KI-VO). Kapitel IV umfasst genau einen Artikel, nämlich Art. 50 KI-VO. Dieser bestimmt besondere Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme.
BERICHT AUS DER PRAXIS
Vertragsgestaltung im IT-Recht: Vertragstypen, Leistungsbeschreibungen und typische Fallstricke
Die Gestaltung von IT-Verträgen ist eine Mischung aus juristischer Präzision und technischem Verständnis. Obwohl die Vertragslandschaft vielfältig ist – von Individualsoftware über Standardsoftware bis hin zu Cloud-Diensten und Reselling-Modellen –, greifen viele Regelungsmechanismen ineinander.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ermöglicht es Beschäftigten, nach längerer Arbeitsunfähigkeit in die Arbeitswelt zurückzukehren. Wie der sorgfältige Umgang mit Gesundheitsdaten im BEM-Prozess aussehen muss, erklärt Ihnen Regina Mühlich.
Die seit dem 01.08.2024 geltende KI-VO sieht besondere Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme vor (Art. 50 KI-VO). Maria Dimartino erläutert Ihnen, über welche Kennzeichnungspflichten Sie sich informieren sollten.
Die Gestaltung von IT-Verträgen erfordert juristische Präzision und technisches Verständnis. Dr. Knut Karnapp gibt einen praxisnahen Überblick über die verschiedenen Vertragstypen und zeigt, wie typische Risiken durch klare Vertragsstrukturen vermieden werden können.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.
Ihre Anna Mayr
Redaktion Infodienst K.I.D.