KI-Recht
Künstliche Intelligenz: Chancen und Herausforderungen in Unternehmen
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Daten auswerten, Inhalte ohne großen Aufwand generieren und komplexe Texte prüfen. Dies ist nun ganz einfach und schnell mit künstlichen Intelligenzen möglich. Doch wie funktionieren sie und worauf muss ein Unternehmen bei ihrer Nutzung beachten?
Was ist eine künstliche Intelligenz (KI)?
Wir haben ChatGPT, eine selbstlernende KI, gefragt: „(KI) bezieht sich auf Computerprogramme und Systeme, die in der Lage sind, menschenähnliche Denkprozesse auszuführen, wie das Lernen, Schlussfolgern und Problemlösen. Diese Technologie ermöglicht es Maschinen, Aufgaben auszuführen, die normalerweise menschliches Wissen und Intelligenz erfordern.“
Wie funktioniert sie?
Benötigt wird der „Input“ , welcher sowohl öffentliche Daten aus dem Internet als auch selbst eingegebene Informationen umfassen kann. Anhand dieser erkennt das KI-Modell menschliche Verhaltensmuster, welche angeeignet und trainiert werden. Bereits im eigenen zu Hause sind sie zu finden. Siri, Alexa und Co. unterstützen bei der Musikauswahl, setzen Termine und stellen den Wecker. Auch im B2B-Bereich bringt das selbstdenkende Tool viele Vorteile mit sich. Die Erstellung von Social-Media-Beiträgen, Textverfassung und -prüfung wird erheblich vereinfacht.
In Bezug auf den Kundensupport sind schon auf zahlreichen Websites KI-gesteuerte Chatbots verfügbar, die eigenständig auf Kundenanfragen reagieren und Informationen zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen bereitstellen.
Durch das stetige Sammeln und Trainieren kann die KI in jeglichen Bereichen eingesetzt werden.
Sie erweist sich als äußerst nützlich, jedoch sind, wie bei jeder Technologie, auch die Risiken zu berücksichtigen.
Die Problematik dahinter sind unter anderem falsche und negative Inhalte, die den sogenannten „Output“ verfälschen können. Zusätzlich ist zu beachten, dass sowohl die Eingabe (Input) als auch die Ausgabe (Output) personenbezogene Daten enthalten können. Diese werden schon dann zu einem Problem, wenn das Unternehmen sie verarbeitet und die Anforderungen der DSGVO nicht erfüllt sind.
Was muss beachtet werden?
Aufgrund des vergleichsweise jungen Alters dieser Technologie existieren nur wenige etablierte Richtlinien und gerichtliche Leitlinien, weshalb die Anwendung mit Bedacht erfolgen sollte. Dies gilt besonders im Datenschutzbereich. Minutenweise werden etliche Daten auf den Servern der KI-Tools gespeichert und ausgewertet. Daher ist es ratsam, von Anfang an genau zu definieren, welches Ziel erreicht werden soll und welche Informationen preisgegeben werden können. Verarbeitet ein Unternehmen kundenbezogene Daten, müssen Betroffene gemäß Artikel 13 (DSGVO) darüber informiert werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den betroffenen Personen die angewandte Logik, den Umfang und die beabsichtigten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung klarzustellen. Aber nicht nur das schreibt die DSGVO vor: Verarbeiter sind dazu verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen durchzuführen. Dazu gehört z. B. die Gewährleistung von Datenverschlüsselung und Anonymisierung sowie die regelmäßige Systemprüfung. Bei künstlicher Intelligenz von Drittanbietern kann die Kontrolle dieser Maßnahmen jedoch herausfordernd sein.
Die Nutzung von KI-Systemen erleichtert sicherlich die Arbeit im Unternehmen, wirft dennoch viele Datenschutzfragen auf. Darüber hinaus müssen Urheber- und Haftungsrecht behandelt werden, wofür derzeitig noch auf EU-Ebene verhandelt wird. Deshalb sollten Unternehmen vor der Einführung von KI-Systemen die Expertise von einem Datenschutzexperten/-expertin einholen und sich gründlich über ihre Rechte bzw. Pflichten informieren, um eine DSGVO-Konformität sicherzustellen. Zusätzlich sind die Beschäftigten im Unternehmen zu schulen und für das Thema KI zu sensibilisieren.
Quellen:
Technische und organisatorische Maßnahmen nach DSGVO