Datenschutz
Neue Datenschutzverordnung der EU
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Die EU möchte eine neue Datenschutzverordnung einführen, das den Zugriff auf Daten fair regeln soll. Während das Ziel dieser neuen Vorschriften Fairness im digitalen Raum, ein wettbewerbsfähiger Datenmarkt und datengesteuerte Innnovationen verspricht – Faktoren, die vor allem für Unternehmen von Relevanz sind – hagelt es auch viel Kritik.
Die Menge an Daten steigt: Im Vergleich zu 2018 rechnen Expert*innen mit der fünffachen Menge an Zettabyte Daten, die zur Nutzung bereitstehen. Das neu eingeführte Datengesetz soll nun die Nutzung dieser steigern.
Geplante Änderungen der Datenschutzverordnung
Der Vorschlag beinhaltet dabei:
- Nutzer*innen sollen zukünftig Zugang zu den über ihre vernetzten Geräte erstellten Daten bekommen. Dies ist für Hersteller mit weiteren Kosten verbunden, soll diese jedoch auch motivieren, in eine hochwertigere Datenerzeugung zu investieren.
- Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll geholfen werden, faire Verträge über die Datennutzung zu verfassen. Dies soll über Mustervertragsbedingungen geschehen.
- Der Zugang zu privaten Daten soll bei öffentlichen Notständen wie Naturkatastrophen oder der Pandemie vereinfacht werden.
- Privatpersonen soll der Wechsel zwischen Cloud-Datenverarbeitungsdiensten erleichtert werden. Dabei sollen auch neue Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen erhoben werden.
- Datenbanken, die Daten von Geräten und Objekten über das Internet erhalten haben, sollen keinem gesonderten Rechtsschutz unterliegen.
Kritik an der Datenschutzverordnung
Viele sehen den neuen Gesetzesentwurf als Wirtschaftsprojekt an. Die Forderungen nach einer öffentlichen Institution, die öffentliche Daten für gesellschaftliche Zwecke aufbereitet und teilt, sei nicht umgesetzt worden. Auch sei der Zustand der öffentlichen Notstände nicht klar definiert. Die neuen Entwürfe seien nicht mit einheitlichen Standards, konkreten Zugangsmöglichkeiten und Vereinheitlichung der Repräsentativität von Daten verbunden.
Kritisiert wird auch der Umgang mit privaten Nutzer*innen. So sehen Schutzorganisationen ihre Interessen als nicht vertreten. Auch der Zugang von Privatpersonen zu dem Datenspeicher wird kritisch betrachtet: Die Vergleichsdaten und Datensätze, mit denen Privatpersonen ihre Daten vergleichen könnten, würde so dennoch bei großen Marktakteuren bleiben und keine Vergleichsmöglichkeit bilden.
Noch ist der Gesetzesentwurf nicht verabschiedet und weitere Änderungen offen.
Quellen:
EU: neues Datengesetz soll Zugriff fair Regeln – Digitalweek.de