Ausgabe August 2019
AUSZUG AUS DEM INHALT:
IM FOKUS
Datenschutzrechtliche Aspekte des Cloud Computing
Cloud Computing durchläuft eine rasante Entwicklung. Die in (fremde) Rechenzentren ausgelagerte Datenverarbeitung in der „Wolke“ erfährt seit einigen Jahren einen Boom, der auch weiterhin anhalten wird: Im Jahr 2021 wird der jährliche Datenverkehr in der Cloud 21,1 Zettabyte (10 hoch 21 Byte) betragen und damit seit 2016 um das Dreifache angestiegen sein, mit einer Wachstumsrate von 25 % pro Jahr.1 Der folgende Artikel soll eine Hilfestellung bei Entscheidungen zur Cloud-Nutzung bieten, indem die wesentlichen datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Aspekte des Cloud Computing dargestellt und spezifische Risiken aufgezeigt werden.
BERICHT AUS DER PRAXIS
Drucker und Kopierer – Risiko für den Datenschutz
Datenschutzrisiken bestehen auch beim Drucken und Kopieren. Multifunktionsgeräte bieten viele Möglichkeiten, um den Büroalltag zu erleichtern und Daten zu verteilen.
Es werden alle Arten von Informationen und Daten gedruckt, gescannt, gefaxt und kopiert.
RECHTSPRECHUNG AKTUELL
Geolokalisierung im Fuhrpark
Aktuelle Entscheidung des VG Lüneburg zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von GPS-Ortungssystemen in Firmenfahrzeugen.
AKTUELLES
Bußgeld für Marriott
DSK Beschluss zu Asset Deal
Liebe Leserinnen und Leser,
Cloud Computing gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Als ortsunabhängiger Service birgt die Cloud Vorteile für die unternehmerische Praxis. Darüber hinaus kann mit Cloud Computing eine Kosten- und Aufwandsersparnis einhergehen. Auch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten über eine Cloud sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Martin Agethen fasst für Sie strukturiert und anschaulich zusammen, was aus datenschutzrechtlicher Sicht in einer Cloud-Strategie berücksichtigt sein sollte und was bei Cloud-Anbietern aus Drittländern zu beachten ist.
Ein für Datenschutzbeauftragte nicht zu unterschätzender Bereich, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist das Fuhrparkmanagement. Fuhrparkexperte Lutz D. Fischer fasst die aktuellen Erkenntnisse um Geolokalisierung im Fuhrpark aus datenschutzrechtlicher Sicht zusammen.
Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre unserer August-Ausgabe und neue Erkenntnisse für Ihre Datenschutzorganisation.
Ihre Monica Hochbauer
Redaktion Datenschutz für Praktiker