Ausgabe November 2024

AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM FOKUS
Social Engineering – ein unberechenbares Risiko in einer digitalen Welt
Zunehmende Digitalisierung und Vernetzung in den verschiedenen Lebensbereichen bringen neben Vorteilen auch erhöhte Flüchtigkeit von Inhalten und Arbeitsabläufen und damit unerwartete Gefahrszenarien. Eine der am wenigsten kontrollierbaren Bedrohungen ist das Social Engineering.

RECHTSPRECHUNG AKTUELL
EuGH-Urteil zum Verbandsklagerecht bei Verletzung der Informationsrechtepflichten
Am 11.07.2024 hat der EuGH eine für Betreiber sozialer Netzwerke wichtige Entscheidung getroffen: Verbände sind bei Datenschutzverstößen auch dann klagebefugt, wenn ein Verantwortlicher seinen Informationspflichten aus der DSGVO nicht nachgekommen ist.

GRUNDLAGEN
Zentrale Inhalte der KI-Verordnung für Unternehmen
Die zunehmenden Fähigkeiten von KI-Systemen und deren Integration in Bereiche des täglichen und geschäftlichen Lebens veranlassten die EU-Kommission zu einer Verabschiedung der Vorgaben zur Regulierung derartiger Systeme mit dem Ziel, ein Umfeld zu schaffen, in dem KI-Technologien sicher, ethisch und vertrauenswürdig agieren.

Eine der am wenigsten kontrollierbaren Bedrohungen in der Cybersicherheit ist das Social Engineering. Social Engineering bedient sich psychologischer und sozialer Methoden, um an vertrauliche Informationen zu kommen. Lin Henry Qiu beschreibt Ihnen, wie Unternehmen dieses Risiko eingrenzen können.

Mit der KI-Verordnung der EU gibt es nun erstmals eine gesetzliche Regelung von künstlicher Intelligenz. Welche Arten, Pflichten und Rollen in der KI-Verordnung geregelt sind, zeigen Ihnen Christian Maull und Prof. Dr. Maximilian Wolf.

Das EuGH-Urteil vom 11.07.2024 bestätigt, dass Verbände, wie Verbraucherverbände oder Datenschutzorganisationen, auch ohne konkreten Schaden Klage gegen Unternehmen erheben können, wenn diese die Informationspflichten der DSGVO verletzten – insbesondere im Interesse des Schutzes von Verbraucherrechten. Dies erläutert Ihnen unser Datenschutzexperte Dominik Piroth.

Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.

Ihre Anna Mayr
Redaktion Infodienst K.I.D.