Ausgabe Oktober 2026
AUSZUG AUS DEM INHALT:
IM FOKUS
Auftragsverarbeitung mit KI-Diensten rechtssicher gestalten
Ein KI-Dienst verarbeitet Eingaben, Ausgaben und Missbrauchsprotokolle nach eigenen Regeln des Anbieters. Der Auftragsverarbeitungsvertrag braucht deshalb vier zusätzliche Festlegungen zu Training, Protokollfristen, Inferenzregion und Löschung. Mit der Rollenprüfung, sieben Vertragsbausteinen und einer Löschmatrix über sieben Datenarten prüfen Sie den Vertrag Ihres KI-Anbieters.
GESETZESMONITOR
Die neue Produkthaftungsrichtlinie im Hinblick auf IT-Sicherheit und IT-Recht
Mit der Richtlinie (EU) 2024/2853 wird das Produkthaftungsrecht grundlegend neu ausgerichtet. Der vom Bundeskabinett am 17.12.2025 beschlossene Regierungsentwurf für das neue Produkthaftungsgesetz markiert den Beginn der nationalen Umsetzung, die bis zum 09.12.2026 abgeschlossen sein muss. Zu den Änderungen gehören neue Offenlegungspflichten.
BERICHT AUS DER PRAXIS
Die Transkription von Meetings – Einwilligung und Transparenz am Beispiel M365
Kein Mensch führt gerne freiwillig Protokoll in einem Meeting. Die Maschine schon. Und so wird die Möglichkeit der Transkription zunehmend und je nach Reifegrad des Datenschutzmanagementsystems mit einer gewissen Leichtfertigkeit verstärkt genutzt. Das stellt den Datenschutz vor eine Vielzahl von Herausforderungen.
Der Einsatz externer KI-Anwendungen eröffnet erhebliche Potenziale, wirft jedoch Fragen zur Rollenverteilung, zu Datenflüssen, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie zur vertraglichen Ausgestaltung auf. Thomas Joos zeigt, worauf Verantwortliche bei der Auswahl und Nutzung von KI-Dienstleistern achten sollten.
Software, Sicherheitsupdates und digitale Komponenten rücken stärker in den Fokus der Haftung. Dr. Kuuya Chibanguza ordnet die neuen Anforderungen der Produkthaftungsrichtlinie ein und beleuchtet, welche Konsequenzen sich für Hersteller, Anbieter und Unternehmen entlang der digitalen Lieferkette ergeben können.
Andreas Sutter untersucht die Transkription von Meetings am Beispiel von M365. Zwischen Effizienzgewinn und datenschutzrechtlicher Verantwortung stehen insbesondere Einwilligung, Transparenz und eine klare Kommunikation gegenüber den Teilnehmenden im Mittelpunkt.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.
Ihre Anna Mayr
Redaktion Infodienst K.I.D.