Datenschutz

Tracking im Marketing: Datenschutzlücken

Foto (Header): © Zerbor – stock.adobe.com

Im Marketing wird das Tracking von Nutzern häufig verwendet, um deren Verhalten im Internet aufzuzeichnen und anschließend auszuwerten. Im Marketing bietet das häufig Erfolge, auch wenn manches datenschutzrechtlich tabu sein mag und oft auch Bußgelder nach sich zieht.

Das Verfahren des Trackings

Aus dem Englischen übersetzt bedeutet der Begriff „Tracking“ „Verfolgen“ oder „Ortung“. Im Online-Marketing wird hier das Nutzerverhalten ausgewertet. Mit Hilfe von Tracking-Tools können die Analysedaten live oder über eine Aufzeichnung ausgewertet werden. Die Informationen können dabei z. B. den Standort des Nutzers, wie häufig eine Website besucht wurde oder wie lange die Aufenthaltsdauer war. Die Tracking Methoden des Marketings sind vielfältig und hängen vom Ziel der Analyse, wie z. B. der Benutzerfreundlichkeit der Website oder der Umsatzsteigerung ab. Mithilfe der Tracking-Daten lassen sich Marketingmaßnahmen gezielt auf die Zielgruppe einstellen.

Probleme mit dem Datenschutz

Wo Vorteile liegen, verbergen sich, wie so oft, auch versteckte Gefahren. So greift Tracking in die Rechte der Nutzer ein. Der größte Kritikpunkt aus Sicht des Datenschutzes ist hierbei das Tracking des Nutzerverhaltens. Das Datenschutzrecht fordert hier eine freiwillige Einwilligung des Nutzers. Dies bietet jedoch Nachteile für die Unternehmen, die Interesse an den Daten haben.

Es wird hier also auf ein geringes Bewusstsein der Gesellschaft bezüglich des Datenschutzes spekuliert. Erhöht sich dieses Bewusstsein, können sich Werbetreibende weniger Einwilligungen und damit Daten einholen. Es entsteht so der Anreiz, die Informationspflicht nicht oder mangelhaft zu erfüllen und die Transparenz zu verringern. Für Werbetreibende entsteht auch durch die Einwilligung eine weitere Gefahr: Diese muss jederzeit widerrufen werden können. Unternehmen sehen hier das Schlupfloch der fehlenden Aufklärung zum Widerrufsrecht oder einen umständlichen Weg zum Widerruf.

Anonymisierte IDs

Häufig verwenden Unternehmen statt natürlichen Personen anonymisierte IDs, um den Anforderungen der DSGVO auszuweichen. Unklar und umstritten ist es jedoch, ob diese IDs wirklich keinen Personenbezug mehr aufweisen. Denn je mehr Daten zum Verhalten einer natürlichen Person in diesen IDs gespeichert werden, desto schneller kann die dahinterstehende Person rekonstruiert und identifiziert werden. Für eine schlüssige Anonymisierung muss der Anonymisierungsvorgang Teil eines Maßnahmen- und Schutzplans sein, um künftigen Re-Identifizierungen vorzubeugen. Außerdem ist eine einmalige Risikoanalyse unzureichend. Der Technologiestandard sollte regelmäßig auf neue Re-Identifikationsmöglichkeiten überprüft werden.

Sanktionen

Viele Problemfelder des Datenschutzes bei Tracking sind noch nicht rechtlich geklärt. Datenschutzaufsichtsbehörden positionieren sich jedoch regelmäßig und gehen Beschwerden mit Bußgeldverfahren nach.

Quellen:

Tracking und Datenschutz: Welche Möglichkeiten gibt es? (dr-datenschutz.de)

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